USt-Steuersätze im Überblick

Umsatzsteuer

* = steuerpflichtig, frei = steuerfrei, E = Erläuterung

10%

20%

Alkoholfreie Getränke (Limonaden, Apfelsaft, 
Juice,alkoholfreies Bier, etc.)

E 1

Anisette (Likör)

*

Ansichtskarten (Verkauf von ...)

*

Anzahlungen im Beherbergungsgewerbe

frei E 2

Aperitifs (alkoholische)

*

Aperitifs (alkoholfreie)

*

Apfelwein

*

Arrak

*

Badeartikel (z.B. Seifen, Kämme, Badehauben)

*

Ballveranstaltungen (Eintrittsgelder)

*

Beerenweine (Ribiselwein ...)

*

Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen einschließlich Beheizung 
(nicht aber bei Dauermietverhältnissen)

*

Bier (alkoholische Getränke)

*

Birnenwein

*

Bowlen

*

Buttermilch

*

Campingplatz (Benützungsentgelt)

* E 3

Cappuccino

*

Cocktail (auf Alkoholbasis)

*

Cognac

*

Cola-Rum und ähnliche Mischgetränke

*

Dattelweine

*

Digestifs (alkoholisch)

*

Eintrittsgelder bei Veranstaltungen 
(zB. Bälle, Heimatabende)

*

Eiscafé

* E 4

Eiscreme

*

Eisdessert

*

Eistee zum Mitnehmen

*

Eismischprodukte

*

Eispalatschinken

*

Elektroboote (Vermietung von ...)

*

Fahrräder (Vermietung von ...)

*

Feigenweine

*

Filme, Blitzlichtlampen

*

Fitnessraum (Entgelt für Benützung)

*

Fitness-Center (Entgelt für Benützung)

*

Frappee (alkoholfrei)

*

Fruchtsäfte (Orangeade, Apfelsaft)

*

Früchteeis (siehe Eismischprodukte) 
Frucht- und Gemüsewein

*

Frühstück (mit alkoholfreien Getränken)

* E 5

* E 5

Garagenvermietung

*

Garderobe (Entgelt für Aufbewahrung)

*

Gästewäsche (Waschen)

*

Gedeck (getrennt verrechnet)

*

Gemüsesäfte

*

Gespritzter

*

Glühwein und Glühmost

*

Golfplätze-Vermietungsentgelt (siehe Tennisplatz)

Hallenbad (Benützungsentgelt)

* E 6

Hotelwagengewerbe (Einkünfte aus...)

*

Irish coffee

*

Jägertee (als stark alkoholisches Getränk)

*

Joghurt

* E 7

Kaffee

*

Kakao

*

Kegelbahnen (Entgelt für Benützung)

*

Kfz-Abstellplätze

*

Lacrimae Christi

*

Langlaufski (Entgelt für Verleihung)

*

Lebensmittel (Verkauf im Nebenrecht)

*

Liegestühle (Vermietung)

*

Limonaden

*

Madeira

*

Magenbitter

*

Magermilch

*

Malaga

*

Malvasier

*

Marsala

*

Massage (auch als Nebenleistung zu Bad)

*

Mieten und Pachterlöse für Grundstücke 
+ Geschäftsräume

frei E 8

Mieterlös für Wohnräume

*

Mieten und Pachterlöse für bewegliche 
Gegenstände (Inventar)

*

Milch

*

Milchmixgetränke

*

Mineralwasser

*

Minigolfplatz (Entgelt für Benützung)

*

Most (alkoholisch)

* E 9

Motorräder (Vermietung)

*

Motorboote (Vermietung)

*

Ovomaltine

*

Parkplatz

*

* E 10

Pflaumen in Armagnac (als Speise)

*

Portwein

*

Punsch

*

Rauchwaren

*

Reithalle (Entgelt für Benützung)

* E 11

Reitpferde (Vermietung)

*

Retsina (geharzter Wein)

*

Ribiselwein

*

Rollstuhl (Entgelt für Vermietung)

*

Ruderboote (Vermietung)

*

Rüdesheimer Kaffee

*

Schaumwein (Sekt)

*

Schießstände (Benützungsentgelt)

*

Schnäpse

*

Schuheputzen

*

Schwimmbad (Benützungsentgelt)

* E 12

Samos

*

Sauermilch

*

Sauna (Eintrittsgeld für Benützung)

*

Segelboote (Entgelt aus Vermietung)

*

Sherry

*

Skiausrüstung (Entgelt für Verleihung)

*

Solarium-Benützung

*

Speisen (Speisenzubereitung

*

Spielautomaten (Betrieb)

*

Stoppelgeld

*

Sturm (als Getränk)

*

Surfbretter (Verleihung)

*

Tee (trinkfertiger Teeaufguss) alkoholfrei

* E  13

Tee mit Rum (Cognac)

*

Telefon, Telex bei Weiterverrechnung an Gäste

*

Tennisplatz (Entgelt aus Vermietung)

* E 14

Tennis- und Tischtennisausrüstung (Vermietung)

*

Tischtennis (Entgelt für Benützung)

*

Toilettwasser (Parfums, Kölnischwasser)

*

Traubenmost (frischgepresste Trauben, unvergoren)

*

Tretboote (Vermietung)

*

Trinkschokolade

*

TV-Geräte (Vermietung)

*

Vermietung von Grundstücken sowie von Betriebs- 
und Wohnräumen (siehe Mieten- und Pachterlöse)

Vermietung von Vitrinen

*

Wäsche waschen (als Service am Gast)

*

Wasserski (Vermietung)

*

Wein

*

Wermuth

*

Windsurfbretter (Vermietung)

*

Zeitungen und Zeitschriften

*

Zeltplatz (Benützungsentgelt)

* E 15

Zigaretten

*

Zimmervermietung (Beherbergung in einge-
richteten Wohn- und Schlafräumen)

* E 16

 

Erläuterungen 

zu 1)

Alkoholfreie Getränke

sind Getränke mit einem Alkoholgehalt von 0,5 Vol % oder weniger.

zu 2)

Anzahlungen im Beherbergungsgewerbe und im

Zusammenhang mit Reiseleistungen

Die Umsatzversteuerung derartiger Anzahlungen kann unterbleiben, wenn diese

20 % des zu versteuernden Leistungspreises nicht überschreiten. Betragen die

Anzahlungen mehr als 20 %, so sind die Anzahlungen zur Gänze zu versteuern.

zu 3)

Campingplatz, Zeltplatz

10 % Umsatzsteuer für Vermietung von Grundstücken für Campingzwecke und

die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen, soweit hiefür ein einheit-

liches Benützungsentgelt entrichtet wird.

zu 4)

Eiscafé

Zusammensetzung: 2 Kugeln Eis, 1 Esslöffel Nescafé, Sahne.

zu 5)

Frühstück

Zimmer mit Frühstück bei Verrechnung eines einheitlichen Entgeltes:

10%

alkoholische Getränke zum Frühstück

20%

Frühstück in Gastgewerbebetrieben ohne Nächtigung:

Speisenanteil

10%

Milch, Milchmischgetränke, Kakao

10%

sonstige Frühstücksgetränke

20%

alternativ: Pauschalregelung: 20 % des Entgeltes werden mit 20 %, der Rest mit

10 % besteuert.

zu 6)

Entgelte für Benützung von Hallen- und Freibädern: 10 %, dies gilt auch für

Nebenleistungen wie zB. Zurverfügungstellung von Haartrocknern, Badehauben

und -tüchern, Handtüchern, Aufbewahrung der Garderobe:

Ausnahme: Vermietung von Liegestühlen und Sonnenschirmen

zu 7)

Gilt für Joghurt, gezuckert oder nicht, mit Aromen oder Früchten versetzt.

zu 8)

Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Überlassung der Nutzung

von Geschäftsräumen = USt-frei (unecht, Folge = kein Vorsteuerabzug); es besteht

für jedes Lokal gesondertes Wahlrecht für USt-Versteuerung --- Steuersatz = 20 %

zu 9)

Most: Durch teilweise oder vollständige Gärung hergestellter Apfel- oder Birnensaft

zu 10)

Normalsteuersatz 20 %

In Fällen der Beherbergung, wenn für den Parkplatz kein gesondertes Entgelt zu

entrichten ist 10 %. (Wenn also unabhängig von der Möglichkeit oder dem tat-

sächlichen Gebrauch des Parkplatzes Beherbergungsentgelt gleich hoch ist.)

zu 11)

Das Entgelt für die stundenweise Vermietung einer Reithalle an Benützer mit

eigenem Pferd wird als Eintrittsgeld mit 20 % versteuert.

zu 12)

Entgelte für Benützung von Hallen- und Freibädern: 10 %, dies gilt auch für

Nebenleistungen wie zB. Zurverfügungstellung von Haartrocknern, Badehauben

und -tüchern, Handtüchern, Aufbewahrung der Garderobe;

Ausnahme: Vermietung von Liegestühlen und Sonnenschirmen.

zu 13)

Tee (als trinkfertiger Aufguss)

Darunter fallen auch Früchtetees, Kräutertees oder Tees aus anderen Pflanzen

oder Pflanzenteilen.

zu 14)

Tennisplatz

Wenn Nutzungsüberlassung von Sport- und Spielanlagen (Tennis- und Golfplatz)

hauptsächlich aus Grundstücksvermietung besteht = unecht USt-frei; Wahlrecht

für USt-Pflicht mit 20 % für gesamtes Entgelt (siehe Mieten für Gründstücke).

Der auf Überlassung von Vorrichtungen entfallende Entgeltsteil unterliegt immer

dem 20 %igen USt-Satz.

zu 15)

Campingplatz, Zeltplatz

10 % USt. für Vermietung von Grundstücken für Campingzwecke und die regel-

mäßig damit verbundenen Nebenleistungen, soweit hiefür ein einheitliches

Benützungsentgelt entrichtet wird.

zu 16)

Zimmervermietung

Die Begünstigung erstreckt sich auf die Beherbergung in eingerichteten Wohn-

und Schlafräumen und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen (ein-

schließlich Beheizung), wobei als Nebenleistung auch die Verabreichung eines

ortsüblichen Frühstücks anzusehen ist, wenn der Preis hiefür im Beherbergungs-

entgelt enthalten ist.


Stand: 1.6.2001