Fachgruppentagung Fahrzeugtechnik
Gerne laden wir euch zur Fachgruppentagung der Fahrzeugtechnik am 9.10.2024 um 17:00 Uhr in der Wirtschaftskammer in Feldkirch ein!
Tagesordnung Fachgruppentagung
1. Eröffnung & Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit & Genehmigung der Tagesordnung
3. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung vom 11. Oktober 2023
4. Beschlussfassung über eine Erhöhung der Grundumlage 2025
5. Allfälliges
zu Top 4: Erhöhung der Grundumlage 2025:
Der Fachgruppenausschuss schlägt der Fachgruppentagung eine Anpassung der Grundumlagen 2025 vor. Dabei handelt es sich um eine Erhöhung des Fixbetrages von Euro 280,- auf Euro 300,- sowie der Erhöhung des Hebesatzes der Sozialversicherungsbeitragssumme von 0,04% auf 0,3%,- für eine Betriebsstätte sowie die Anhebung des Höchstbetrages von Euro 1.300,- auf Euro 1.400,-. Ziel der Grundumlagenerhöhung ist es, auch weiterhin ein breites Serviceangebot und eine starke Vertretung der Interessen bieten zu können.
Nebenbei: Die Grundumlage ist eine steuerlich absetzbare Betriebsausgabe.
Wir laden euch ein, uns eure Meinung zur geplanten Grundumlagenerhöhung bis spätestens 04. Oktober 2024 schriftlich an djordjevic.anastasia@wkv.at mitzuteilen.
Die Fachgruppentagung ist nicht öffentlich, teilnahmeberechtigt sind nur Fachgruppenmitglieder.
Juristische Personen und sonstige Rechtsträger haben zur Ausübung ihrer Rechte eine physische Person zu bevollmächtigen (vgl. § 85 Abs. 2 WKG). Bitte bringen Sie als Vertreter:in einer juristischen Person deshalb eine Vollmacht zur Tagung mit. Eine Vertretung verhinderter Mitglieder ist nicht möglich.
Tagesordnung Fachgruppentagung
1. Eröffnung & Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit & Genehmigung der Tagesordnung
3. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung vom 11. Oktober 2023
4. Beschlussfassung über eine Erhöhung der Grundumlage 2025
5. Allfälliges
zu Top 4: Erhöhung der Grundumlage 2025:
Der Fachgruppenausschuss schlägt der Fachgruppentagung eine Anpassung der Grundumlagen 2025 vor. Dabei handelt es sich um eine Erhöhung des Fixbetrages von Euro 280,- auf Euro 300,- sowie der Erhöhung des Hebesatzes der Sozialversicherungsbeitragssumme von 0,04% auf 0,3%,- für eine Betriebsstätte sowie die Anhebung des Höchstbetrages von Euro 1.300,- auf Euro 1.400,-. Ziel der Grundumlagenerhöhung ist es, auch weiterhin ein breites Serviceangebot und eine starke Vertretung der Interessen bieten zu können.
Nebenbei: Die Grundumlage ist eine steuerlich absetzbare Betriebsausgabe.
Wir laden euch ein, uns eure Meinung zur geplanten Grundumlagenerhöhung bis spätestens 04. Oktober 2024 schriftlich an djordjevic.anastasia@wkv.at mitzuteilen.
Die Fachgruppentagung ist nicht öffentlich, teilnahmeberechtigt sind nur Fachgruppenmitglieder.
Juristische Personen und sonstige Rechtsträger haben zur Ausübung ihrer Rechte eine physische Person zu bevollmächtigen (vgl. § 85 Abs. 2 WKG). Bitte bringen Sie als Vertreter:in einer juristischen Person deshalb eine Vollmacht zur Tagung mit. Eine Vertretung verhinderter Mitglieder ist nicht möglich.