Fachgruppentagung der FG für die Beförderungsgewerbe mit PKW
1. Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des Protokolls der letzten Fachgruppentagung vom 25.9.2018
2. Genehmigung der Tagesordnung
3. Vorstellung der neuen GF Mag. Carolin Zajonz
4. Beschlussfassung der Grundumlage 2020 (aus formalen Gründen neu jährliche Beschlussfassung, es kommt zu keiner Änderung oder Erhöhung der Grundumlage!)
5. Einheitsgewerbe
6. Freie Aussprache
Im Anschluss lädt die Fachgruppe zu einem kleinen Imbiss u. Umtrunk ein, hier bietet sich noch die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch mit KollegInnen.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Ihre Anmeldung bis spätestens Montag, 23. September 2019 unter http://www.wkv.at/event/2088
§ 17. GO
(1) Juristische Personen und sonstige Rechtsträger haben zur Ausübung ihrer Rechte in der Fachgruppentagung eine physische Person, die die Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht
gemäß § 85 Abs. 2 WKG erbringt, zu bevollmächtigen. Die erteilte Vollmacht ist bei der Sitzung vorzulegen.
D.h.: Ein gewerbe- oder handelsrechtlicher Geschäftsführer oder ein Prokurist oder Gesellschafter kann nur dann zur Fachgruppentagung zugelassen werden, wenn er eine Vollmacht vorlegen kann.
2. Genehmigung der Tagesordnung
3. Vorstellung der neuen GF Mag. Carolin Zajonz
4. Beschlussfassung der Grundumlage 2020 (aus formalen Gründen neu jährliche Beschlussfassung, es kommt zu keiner Änderung oder Erhöhung der Grundumlage!)
5. Einheitsgewerbe
6. Freie Aussprache
Im Anschluss lädt die Fachgruppe zu einem kleinen Imbiss u. Umtrunk ein, hier bietet sich noch die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch mit KollegInnen.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Ihre Anmeldung bis spätestens Montag, 23. September 2019 unter http://www.wkv.at/event/2088
§ 17. GO
(1) Juristische Personen und sonstige Rechtsträger haben zur Ausübung ihrer Rechte in der Fachgruppentagung eine physische Person, die die Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht
gemäß § 85 Abs. 2 WKG erbringt, zu bevollmächtigen. Die erteilte Vollmacht ist bei der Sitzung vorzulegen.
D.h.: Ein gewerbe- oder handelsrechtlicher Geschäftsführer oder ein Prokurist oder Gesellschafter kann nur dann zur Fachgruppentagung zugelassen werden, wenn er eine Vollmacht vorlegen kann.