arrow-down arrow-right checkmark

SV-Zuordnungsgesetz

Mit 1. Juli 2017 ist das Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz (SV-ZG) in Kraft getreten. Ziel der Neuerungen ist es, ein besseres Verfahren zur Abgrenzung zwischen Selbständigen und Dienstnehmern z. B. im Bereich von Subunternehmern zu schaffen. Insbesondere sollen für AuftraggeberInnen die Risiken von rückwirkenden Umwandlungen von Selbständigkeiten in ein Dienstverhältnis deutlich eingeschränkt werden.

Selbständig oder doch Dienstnehmer? Die Beurteilung dieser Frage ist in der Praxis - trotz zwischenzeitig mehrfach ergangener, klärender höchstgerichtlicher Judikatur durch den VwGH - nach wie vor herausfordernd. Liegt man falsch, kommt es nach einer "Umqualifizierung" durch die Gebietskrankenkasse im Zuge späterer Überprüfungen immer wieder zu dramatischen Abgabennachzahlungen.

Ziel unserer Veranstaltung ist es Licht ins Dickicht der neuen Rechtslage zu bringen und Ihre Fragen rund um die freiwillige Prüfung abzuklären. Anhand von Beispielen, wird auf die Fallstricke bei der Überprüfung verwiesen und wie Sie und vor allem der Auftraggeber sich Rechtssicherheit holen können

TERMIN:
Dienstag, 24. April 2018, 18 Uhr
WIFI Dornbirn (Raum A16)